Sehr geehrte Patient*innen,
Ab 01.01.2025 ist die Impfleistung einer Covid-19-Impfung in Rheinland-Pfalz bis auf Weiteres KEINE Kassenleistung mehr.
Aufgrund der fehlenden Bereitschaft der Krankenkassen, eine angemessene Anschlussregelung an die bisherige Vergütung der COVID-19-Impfung zu treffen, ist eine Impfung gegen COVID-19 derzeit nur gegen Privatliquidation nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) auf dem Wege der Kostenerstattung abzurechnen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte persönlich an uns!
Ihr Praxisteam