Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA)

Liebe Patient*innen,

ab 15.02.2025 stellt Ihnen Ihre Krankenkasse -sofern kein Widerspruch erfolgt ist- eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung.

Als behandelnde Hausarztpraxis können durch uns Daten aus der aktuellen Behandlung in Ihrer ePA gespeichert werden und zugleich Daten aus anderen Behandlungen von uns eingesehen werden. Sollten Sie diesbezüglich nicht widersprechen, wird dies automatisch für Sie erledigt.

Es gibt jedoch besonders sensible Informationen, bei denen Sie unter Umständen nicht möchten, dass diese in der ePA vermerkt werden (z.B. Daten bei psychischen Erkrankungen, sexuell übertragbaren Infektionen etc.). Sollten Sie keine Übertragung dieser Daten in Ihre ePA wünschen, sprechen Sie uns bitte an!

Darüber hinaus haben Sie das Recht, grundsätzlich einer Speicherung von Informationen in Ihrer ePA zu widersprechen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass dieser Widerspruch nicht in der Arztpraxis erfolgt, sondern wahlweise in der ePA-App oder aber bei der Omubdsstelle der Krankenkasse.

Für weitere ausführliche Informationen verweisen wir Sie an Ihre zuständige Krankenkasse oder auf die Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit unter folgendem Link:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/digitalisierung/elektronische-patientenakte.html

Ihr Praxisteam

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