Liebe Patient*innen, ab 15.02.2025 stellt Ihnen Ihre Krankenkasse -sofern kein Widerspruch erfolgt ist- eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung. Als behandelnde Hausarztpraxis können durch uns Daten aus der aktuellen Behandlung in Ihrer ePA gespeichert werden und zugleich Daten aus anderen Behandlungen von uns eingesehen werden. Sollten Sie diesbezüglich nicht widersprechen, wird dies automatisch für Sie…